Ein kritischer Punkt ist erreicht. Seitens T&C kamen bisher wenig Ansätze eine zufrieden stellende Lösung für das Problem zu finden.
Unser Standpunkt war, dass wir im Bauwerkvertrag ein anderes Haus vereinbart haben als das was mit den Plänen geliefert wurde. Ein Haus, dass von 3 Seiten anders aussieht und weniger Wohnfläche hat ist für uns nunmal nicht das, was ir bestellt haben. Sämtliche Nachfragen im Vorfeld – ob etwas besonderes sei – wurde stets verneint und man könne den Kunden ja nicht über jede Kleinigkeit informieren.
Diese Kleinigkeiten bedeuteten ein im DG um 34 cm gekürzter Drempel und Verlust von 5m² Wohnfläche, Verlust von ca. 10m² Stauraum im Spitzboden, da die Decke nach oben wandern muss, Verlust der Achsensymetrie bei den Fenstern in den Giebelwänden, kleinere Fenster im OG, da diese nicht mehr passten, Verlust der kompletten Symetrie auf der Strassenseite, da 1 von 4 Fenstern aufgrund fehlender Belichtungsflächen durch ein bodentiefes ersetzt wurde.
Das Ganze ohne ein Angebot eines finanziellen Ausgleichs, weil ja nicht so viel Material weniger verbraucht würde.
Die textlichen Ausführungen im Bebauungsplan seien so kompliziert, dass man die Traufhöhe nicht einhalten könne ohne den Drempel zu kürzen. Tatsache ist, dass genau 3 Parameter zu beachten waren: Fußboden über Oberkante Verkehrsfläche, minimale Traufhöhe, maximale Traufhöhe.
Alles inakzeptabel.
Zu unserem Erstaunen bekamen wir im Gespräch mit der Geschäftsführung sofort recht. Das Haus hätte uns so nie verkauft werden dürfen und erst recht hätten die Pläne so nicht erstellt werden dürfen. Eine Basis, zu einer Lösung zu kommen war damit wieder gegeben.
Wir schlugen vor unsererseits die Drempelkürzung zu akzeptieren, da durch den B-Plan vorgegeben und dafür im Gegenzug das Haus um 70 cm zu verbreitern, um den Wohnflächenverlust im OG zu kompensieren. Als Nebeneffekt entstünden im EG zusätzliche 10m² und wir würden uns deshalb auch an den Mehrkosten beteiligen (refinanziert durch wegfall des Kamins).
Diese Lösung wurde seitens T&C angenommen und wir einigten uns über die Konditionen.
Gegenüber dem Standard Modell Bodensee 129 hat unser Haus folgende Modifikationen:
* Das Haus wird giebelseitig um 70 cm (2*35 cm) verbreitert.
* Der Kamin soll später als Aussenkamin ausgeführt werden und im Plan enthalten sein.
* Gäste-WC wird zu Gunsten des HWR verkleinert, Breite des HWR dann ca. 2,10 m
* Tür vom Flur in die Küche entfällt
* Bodentiefes Fenster in der Küche
* Zusätzliches Dachflächenfenster im Treppenhaus
* Rolläden zusätzlich auch im DG + OG
* Rolläden elektrisch für alle bodentiefen Fenster im EG (5 Stück) und OG (2 Stück)
* Sturz im EG zwischen Wohnzimmer und Küche (offene Küche)
* Wand im OG zwischen Flur und Treppenhaus nur Brüstungshoch (102 cm)
Wir haben damit das Modell Bodensee 140 geschaffen, den idealen Typ für unser Baugebiet 😉
Es geht also weiter, allerdings müssen die Pläne neu gezeichnet werden und der Vermesser muss nochmal raus.